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AGB für das GutiGuti Partnerprogramm


1. Präambel

(1a)

Das Partnerprogramm auf der Website www.gutiguti.ch ist ein Angebot der Firma Trentsetter GmbH. Für alle Partnerverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zum Partnerprogramm anerkannt.

 

(2)

Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von GutiGuti.ch c/o Trentsetter GmbH schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.

 

2. Vertragsschluss

(2a)

Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von GutiGuti.ch c/o Trentsetter GmbH zustande. Die Mitarbeiter von GutiGuti.ch c/o Trentsetter GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.

 

(2b)

Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.

 

3. Anmeldung


Jeder Teilnehmer hat sich bei Trentsetter GmbH auf der Webseite www.gutiguti.ch durch eine Anmeldung zu registrieren. Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer seinen Namen, bei Gesellschaften auch den des Vertretungsberechtigten, sowie Postanschrift (nicht: Postfach), Telefon, Fax und Mailadresse anzugeben. Der Teilnehmer hat Trentsetter GmbH bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben berechtigen Trentsetter GmbH zur sofortigen Kündigung.


4. Partner

(4a)

Teilnehmer des Partnerprogrammes sind GutiGuti Partner. Die Partner werben durch die Schaltung von Hyperlinks für die Angebote von GutiGuti.ch c/o Trentsetter GmbH. Hierfür erhalten sie Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

 

(2)

Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für die Partner kostenfrei. Den Partnern steht die Wahl der angebotenen Werbemittel frei und sie können die genutzten Links oder Banners jederzeit entfernen oder austauschen.

 

5. Varianten

(1)

Trentsetter GmbH zahlt dem Partner nach Maßgabe der folgenden Klauseln für jede Wertung einen von ihm festzulegenden Betrag.


* Pay per Sale:

Gewertet werden Kunden, die im GutiGuti.ch Online-Shop von Trentsetter GmbH innerhalb von 360 Tagen nach Vermittlung einen wirksamen Kaufvertrag schließen und nach erfolgter Zahlung. Mit anderen Worten der Status des Vertrages (Lieferung) muss auf „Abgeschlossen“, stehen. Die Wertung ist prozentual vom Vertragswert. Ist der abgeschlossene Vertrag unwirksam oder wird er widerrufen bzw. auf andere Weise rückgängig gemacht, wird die Provision storniert.

 

(2)

Die Höhe des Wertes einer Wertung legt Trentsetter GmbH im Vorhinein fest. Eine normale Partnerprovision ist 5%. Die Höhe kann von Trentsetter GmbH jederzeit mit einer Frist von drei Werktagen geändert werden, das Minimum beträgt 1%. Über eine Änderung werden die Partner durch Trentsetter GmbH unverzüglich informiert.

 

6. Protokollierung und Wertung

(1)

Trentsetter GmbH protokolliert alle Klicks auf der GutiGuti.ch Webseite und erfasst sie statistisch. Die Protokolle sind im geschützten Partnerbereich abrufbar.

 

(2)

Die Sponsoren sind verpflichtet, den von Trentsetter GmbH bereit gestellten HTML-Code auf ihrer Website einzubinden, der zur Erfassung und Protokollierung der von den Websites der Partner kommenden Nutzer erforderlich ist (Codepflicht). Trentsetter GmbH wird die Partner über erforderliche technische Anpassungen per Mail informieren. Die Partner sind verpflichtet, eventuelle Anpassungen unverzüglich umzusetzen. Die Nichtinstallation, das Entfernen oder die Manipulation der Erfassungs-Codes berechtigt Trentsetter GmbH zur fristlosen Kündigung.

 

(3)

Für die korrekte Weitergabe des „Referers“ ist allein der Partner verantwortlich.

 

(4)

Die von Trentsetter GmbH vorgegebenen HTML-Codes für Links, Banner usw. dürfen von den Partnern nicht verändert werden. In Fällen von Änderungen ist Trentsetter GmbH berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen.

 

7. Vertragsstrafe

(7a)

Beim vorsätzlichen Versuch eines Partners, durch erhebliche Manipulationsversuche (siehe Beispiele in Abschnitt 6) die Statistiken und damit die vom Sponsor an ihn zu bezahlenden Beträge zu beeinflussen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000,- CHF zzgl. MWSt. fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Nutzer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt oder teilzunehmen versucht.

 

8. Auszahlung

(8a)

Nach Ablauf der Rückgabefrist von 2 Wochen wird jeweils zum 15. des Monats die bis zum Ende des Vormonats angefallene Provision automatisch per Banküberweisung oder Paypal ausbezahlt. Wünscht der Partner eine Auszahlung per Scheck, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 CHF je Auszahlung erhoben.

 

(2)

Die Auszahlung erfolgt im Falle der schweizer Umsatzsteuerpflicht des Partners zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Partner ist verpflichtet, Trentsetter GmbH über eine Änderung der Umsatzsteuerpflicht unverzüglich mit einem Nachweis des zuständigen Finanzamtes zu informieren. Sollte kein Nachweis zum Zeitpunkt der Abrechnung vorliegen, wird grundsätzlich die Mehrwertsteuer einbehalten und abgeführt, eine nachträgliche Verrechnung ist aus organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich.

 

(3)

Sofern das Monatsguthaben 100,00 CHF nicht überschreitet, findet die Auszahlung zusammen mit der Auszahlung des Folgemonats statt. Eine Verzinsung findet nicht statt. Bei vorzeitiger Kündigung des Partners verfällt das Guthaben zugunsten Trentsetter GmbH, wenn die zu leistende Auszahlung 100,00 CHF nicht überschreitet, ansonsten erfolgt die Auszahlung mit der folgenden Abrechnung.

 

9. Mängelrüge und Gewährleistung

Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei Trentsetter GmbH zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind Trentsetter GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

 

10. Kündigung

(10a)

Der Vertrag kann jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Werktagen gekündigt werden.

 

(2)

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen zu beeinflussen, berechtigt Trentsetter GmbH zur fristlosen Kündigung. Dies gilt insbesondere bei massenhaften Eigenklicks, bei der Verwendung irreführender Links oder rechtswidriger Inhalte, Spam, Manipulation oder Nichtinstallation der Erfassungs-Codes oder falschen Angaben. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie insbesondere die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gem. Nr. 7 dieses Vertrages sowie die Stellung eines Strafantrages bleiben in jedem Fall vorbehalten.

 

11. Technische Mängel

(1)

Trentsetter GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von 95 % im Monatsmittel. Innerhalb dieser Zeit ist die Abrechnung über Trentsetter GmbH gewährleistet.

 

(2)

Trentsetter GmbH ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.

 

12. Unzulässige Inhalte

(12a)

Unzulässig sind das Versenden unverlangter e-Mail-Werbung (Spam), die Verwendung irreführender Links und die Angabe falscher e-Mail-Adressen, Namen oder Daten.

 

(12b)

Trentsetter GmbH überprüft nicht die Inhalte der Partnersites und ist für diese nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat Trentsetter GmbH von allen Schäden, die Trentsetter GmbH durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen, freizuhalten.

 

(12c)

Trentsetter GmbH ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

 

13. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche gegen Trentsetter GmbH sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.

 

14. Textform

Erklärungen gegenüber Trentsetter GmbH sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform (e-Mail, Fax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

 

15. Datenschutz

Die Daten der Teilnehmer werden von Trentsetter GmbH zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Partnerprogramms gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Dritte weitergegeben noch zu Werbezwecken genutzt.

 

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Regensburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.


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